Geltungsbereich und Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen unserer Anwaltskanzlei und unseren Mandanten im Bereich Erbrecht und Nachlassplanung. Sie gelten für alle von uns erbrachten Dienstleistungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Durch die Beauftragung unserer Dienstleistungen oder die Nutzung unserer Website erkennen Sie diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen von Mandanten werden nur wirksam, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Wichtiger Hinweis: Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegen wir den besonderen Bestimmungen des Anwaltsgesetzes und den Standesregeln der Anwaltschaft.
Leistungsumfang und Beratungstätigkeit
Unsere Dienstleistungen
Wir erbringen Rechtsdienstleistungen ausschliesslich im Bereich des Erbrechts und der Nachlassplanung. Dazu gehören insbesondere:
Beratung und Planung
- • Erbrechtsberatung
- • Nachlassplanung
- • Steueroptimierung
- • Vorsorgeplanung
- • Familienrecht
Dokumentenerstellung
- • Testamentserrichtung
- • Erbverträge
- • Vorsorgeaufträge
- • Patientenverfügungen
- • Erbteilungsverträge
Beratungsqualität und -grenzen
Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Rechtslage. Wir beraten ausschliesslich nach schweizerischem Recht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Wichtige Hinweise:
- • Rechtsänderungen nach der Beratung können sich auf die Gültigkeit auswirken
- • Internationale Sachverhalte erfordern separate Prüfung
- • Steuerberatung erfolgt in Zusammenarbeit mit Spezialisten
- • Versicherungsberatung ist nicht Teil unseres Leistungsumfangs
Mandatserteilung und Vertragsschluss
Vertragsschluss
Ein Mandatsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Annahme Ihres Auftrags zustande. Kostenlose Erstberatungen begründen noch kein Mandatsverhältnis. Die Übernahme eines Mandats steht in unserem freien Ermessen.
Voraussetzungen für Mandatsübernahme:
- • Keine Interessenkonflikte
- • Ausreichende Kapazitäten
- • Fachliche Kompetenz vorhanden
- • Identitätsprüfung erfolgreich
- • Geldwäschereiprüfung bestanden
Mandatsumfang
Der Umfang des Mandats wird schriftlich festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Jedes Mandat ist grundsätzlich auf den vereinbarten Gegenstand beschränkt.
Vollmachten
Wir handeln nur im Rahmen der uns erteilten Vollmachten. Prozessvollmachten und andere besondere Vollmachten müssen ausdrücklich erteilt werden. Bei Vertretung vor Behörden und Gerichten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Rechte und Pflichten der Parteien
Unsere Verpflichtungen
Sorgfaltspflicht
Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts nach den anerkannten Regeln der Rechtskunst.
Verschwiegenheitspflicht
Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit über alle uns anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
Interessenwahrung
Wir vertreten ausschliesslich Ihre Interessen und vermeiden Interessenkonflikte.
Information und Beratung
Wir informieren Sie über alle wesentlichen Entwicklungen und beraten Sie umfassend.
Ihre Verpflichtungen
Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen.
Dokumentenbereitstellung
Sie stellen alle relevanten Unterlagen zeitnah und vollständig zur Verfügung.
Zahlungspflicht
Sie sind zur termingerechten Zahlung der vereinbarten Honorare und Auslagen verpflichtet.
Änderungsmitteilung
Wesentliche Änderungen in Ihren Verhältnissen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Honorar und Zahlungsbedingungen
Honorarvereinbarung
Unser Honorar wird nach Zeitaufwand, als Pauschalhonorar oder nach Leistung berechnet. Die Honorarvereinbarung erfolgt schriftlich vor Mandatsbeginn. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stundenhonorar
Je nach Komplexität und Spezialisierung
Pauschalhonorar
Für standardisierte Leistungen
Erfolgshonorar
In besonderen Fällen möglich
Auslagen und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar werden Auslagen und Nebenkosten in Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere:
- • Amtsgebühren und Notariatskosten
- • Kosten für Auszüge und Bescheinigungen
- • Reisekosten und Spesen
- • Kosten für externe Gutachter oder Spezialisten
- • Porto, Telefon und Kopierkosten
- • Übersetzungskosten
Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungsstellung
- • Monatliche Zwischenrechnungen bei längeren Mandaten
- • Schlussrechnung nach Mandatsbeendigung
- • Detaillierte Aufstellung aller Positionen
- • Elektronische Rechnungsübermittlung
Zahlungsbedingungen
- • Zahlungsziel: 30 Tage netto
- • Bei Zahlungsverzug: 5% Verzugszinsen p.a.
- • Mahngebühren nach Aufwand
- • Kostenvorschuss bei größeren Mandaten
Haftung und Haftungsbeschränkung
Grundsätze der Haftung
Wir haften für Schäden, die durch unsere rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverletzung entstehen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Obligationenrecht.
Haftungsumfang
- • Direkte Schäden bei nachgewiesener Pflichtverletzung
- • Ersatz der notwendigen Mehrkosten
- • Berufshaftpflichtversicherung bis CHF 2 Millionen
- • Solidarische Haftung aller Partner
Haftungsausschluss
- • Indirekte und Folgeschäden
- • Entgangener Gewinn
- • Schäden durch fehlerhafte Mandanteninformationen
- • Schäden durch Rechtsänderungen
- • Schäden durch höhere Gewalt
Verjährung
Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und der schadenersatzpflichtigen Person, spätestens jedoch fünf Jahre nach dem schadensbegründenden Verhalten.
Verschwiegenheit und Datenschutz
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
Wir unterliegen der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese geht über die allgemeinen Datenschutzbestimmungen hinaus und gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.
Umfang der Verschwiegenheitspflicht:
- • Alle im Mandatsverhältnis erlangten Kenntnisse
- • Identität der Mandanten
- • Beratungsinhalte und -ergebnisse
- • Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
- • Dokumente und Korrespondenz
Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht
Eine Offenbarung erfolgt nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen:
- • Ausdrückliche schriftliche Entbindung durch Sie
- • Gesetzliche Offenbarungspflichten (z.B. Geldwäschereigesetz)
- • Selbstverteidigung in rechtlichen Auseinandersetzungen
- • Notstand zur Abwendung schwerer Straftaten
Datenschutz
Für den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten gelten unsere separaten Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beendigung des Mandatsverhältnisses
Ordentliche Beendigung
Das Mandatsverhältnis endet durch Erfüllung des Auftrags, durch einvernehmliche Aufhebung oder durch Kündigung einer Partei.
Kündigung durch Sie
- • Jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich
- • Schriftliche Form erforderlich
- • Honorar bis zur Kündigung geschuldet
- • Herausgabe der Unterlagen nach Zahlung
Kündigung durch uns
- • Bei wichtigem Grund möglich
- • Angemessene Kündigungsfrist
- • Schutz Ihrer Interessen gewährleistet
- • Übertragung an anderen Anwalt möglich
Folgen der Beendigung
- • Schlussabrechnung und Herausgabe der Unterlagen
- • Fortdauer der Verschwiegenheitspflicht
- • Aufbewahrung der Unterlagen nach gesetzlichen Fristen
- • Unterstützung bei der Mandatsübertragung
Streitbeilegung und anwendbares Recht
Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen wir uns zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Als Mitglied der Anwaltskammer unterliegen wir besonderen Schlichtungsverfahren.
Schlichtungsmöglichkeiten:
- • Direkte Verhandlungen zwischen den Parteien
- • Mediation durch neutrale Dritte
- • Ombudsstelle der Anwaltskammer
- • Schiedsgericht bei größeren Streitigkeiten
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unserer Kanzlei, soweit gesetzlich zulässig.
Ausnahme: Sie können uns auch an Ihrem Wohnsitz verklagen.
Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Besonders: Anwaltsgesetz und Obligationenrecht.
Schlussbestimmungen
Änderungen der AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB bei wichtigem Grund zu ändern. Änderungen werden Ihnen schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprechen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie wichtige Erklärungen im Mandatsverhältnis bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
Wichtige Hinweise:
- • Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung
- • Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB vor
- • Bei Unklarheiten sind die AGB mandantenfreundlich auszulegen
- • Die AGB sind in deutscher Sprache maßgeblich
Berufliche Standards und Qualitätssicherung
Anwaltliche Berufspflichten
Als zugelassene Rechtsanwälte unterliegen wir den strengen Berufspflichten des schweizerischen Anwaltsgesetzes und den Standesregeln der Anwaltschaft.
Kernpflichten
- • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- • Gewissenhafte Interessenwahrnehmung
- • Fortbildungspflicht
- • Berufshaftpflichtversicherung
Aufsicht
- • Aufsicht durch Anwaltskammer
- • Regelmäßige Kontrollen
- • Beschwerdemöglichkeiten
- • Standesrechtliche Verfahren
Qualitätssicherung
Wir verpflichten uns zu höchsten Qualitätsstandards in der Rechtsberatung und unterziehen uns regelmäßigen internen und externen Qualitätskontrollen.
Unsere Qualitätsmaßnahmen:
- • Regelmäßige Fortbildung aller Mitarbeiter
- • Peer-Review-Verfahren bei komplexen Fällen
- • Aktuelle Rechtsprechungsdatenbanken
- • Systematische Mandantenbefragungen
- • Kontinuierliche Verbesserung der Prozesse
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil unserer umfassenden Rechtsdokumente.
Stand: Januar 2024 | Gültig für alle ab diesem Datum geschlossenen Mandate